hiermit Bitte ich die Polizeiinspektion Bad Kreuznach dies zusammen mit Ra Jens C o n r a d zu überprüfen
Ich sprach diesbezügl. soeben mit einem Kreuznacher Staatsanwalt, dieser besteht auf einer öffentlichen Anhörung
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Von: | Stefan G. W e i n m a n n – Deutscher gem. RuStag stefangweinmann@gmail.com | ||
An: | Alois Hingerl <a.hingerl@gmx.net> |
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Cc: | Annelore Günther <annelore_guenther@gmx.de>; Inge Godenau <igodenau@yahoo.de>; Gerald Franz <Gerald.Franz@gmx.de>; ginni@email.de; Reinhard Heuschneider <rwh26@web.de>; Horst Murken <Horst.Murken@gmx.de>; Horst Niehues <horst-niehues@tns-info.de>; Horst Mahler <horst_mahler@yahoo.de>; Ernst Cran <derpatriot56@gmx.de> |
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Datum: | 23.01.2023, 20:14 | ||
Betreff: | Re: Fw: Ich hoffe, daß das stimmt! — Urteil gegen Ursula Haverbeck ist aufgehoben |
Danke ich widmen dem einen Post und höre mich mal um…. Ra Jens C o n r a d soll sich da zusammen mit der Polizeiinspektion Bad Kreuznach mal schlau machen
Gruß ! Stefan und Franciska www.staatenbund1871.de

Am Mo., 23. Jan. 2023 um 19:49 Uhr schrieb Alois Hingerl <a.hingerl@gmx.net>:
GMX.de – Ihre E-Mail konnte nicht versandt werden.19.1.23, 17:15; 21.1.23, 0:16MJUHUU?Gibt es ein Gerichtsurteil dazu?Gesendet: Mittwoch, 18. Januar 2023 um 21:25 Uhr
Von: „Gerald Franz“ <Gerald.Franz@gmx.de>
An: ginni@email.de
Betreff: Ich hoffe, daß das stimmt! — Urteil gegen Ursula Haverbeck ist aufgehobenGesendet: Mittwoch, 18. Januar 2023 um 20:59 Uhr
Von: „Inge Godenau“ <igodenau@yahoo.de>
An: „Annelore Günther“ <annelore_guenther@gmx.de>
Betreff: Re: wichtige NachrichtJUHUU!!!Am Mittwoch, 18. Januar 2023 um 19:07:01 MEZ hat Annelore Günther <annelore_guenther@gmx.de> Folgendes geschrieben:Eine überaus freudige Mitteilung:Ursulas Urteil ist aufgehoben. Sie ist frei und hat mit keiner neuenVerurteilung, keinem neuen Erholungsurlaub zu rechnen!!!Darauf wird heute eine Flasche Sekt geöffnet! Ursula zeigt uns deutlich,wir dürfen uns nicht alles gefallen lassen!GrußAnnelore
Freunde, Kritiker und Mitdenker!
Das Urteil gegen Ursula Haverbeck wurde nicht aufgehoben.
Ihr Anwalt hat lediglich bewirkt, daß das Revisionsgericht den Antrag auf Revision angenommen hat, obwohl die Richterin der Vorinstanz Revision ausgeschlossen hatte.
Nun wird das Verfahren forrtgesetzt und bis zu dessen Ende ist das vorinstanzliche
Urteil (Gefängnisstrafe) nicht vollstreckbar. Lichtgrüße!