1 Kommentar

  1. Freunde, Kritiker und Mitdenker!
    Das Urteil gegen Ursula Haverbeck wurde nicht aufgehoben.
    Ihr Anwalt hat lediglich bewirkt, daß das Revisionsgericht den Antrag auf Revision angenommen hat, obwohl die Richterin der Vorinstanz Revision ausgeschlossen hatte.
    Nun wird das Verfahren forrtgesetzt und bis zu dessen Ende ist das vorinstanzliche
    Urteil (Gefängnisstrafe) nicht vollstreckbar. Lichtgrüße!

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