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Ein neuer Kommentar zum Beitrag „heute 9.30 Uhr nächster Verhandlungstag gegen Heike Werdings juristische Person !?“ wartet auf deine Freigabe
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Autor: Uff Glück (IP-Adresse: 79.247.127.105, p4ff77f69.dip0.t-ipconnect.de)
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der Tagesspiegel berichtete mit Datum vom [20.10.22] von dem seit [03.11.22] laufenden Verfahren gegen Heike Werding. Darin heißt es unter anderem:
„Wie jetzt bekannt wurde, sitzt Heike Werding bereits seit Mai durchgehend in niedersächsischer Untersuchungshaft. Sie war auf der Nordsee-Insel Baltrum festgenommen worden und hat das Gefängnis seitdem nicht verlassen.
Auch die Berliner Staatsanwaltschaft hatte sich lange mit Heike Werding beschäftigt. Allein in den vergangenen zwei Jahren hatten Berliner Ermittler ihr neun Verfahren gegen Werding übergeben, unter anderem wegen Amtsanmaßung und Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot. Allerdings erhob die Staatsanwaltschaft keine einzige Anklage.
Zur Begründung hieß es jüngst, eine „Abschlussentscheidung“ habe in der Sache nicht getroffen werden können, da die Beschuldigte lange Zeit ohne festen Wohnsitz war. Eine ladungsfähige Anschrift sei aber zwingend erforderlich.“
Also ohne Meldeadresse ist die Heike den BRD – Regularien nicht unterworfen. Soll nun eine eventuelle Anmeldung auf Baltrum Grundlage sein, rückwirkend auf einen „Tatzeitpunkt“ hin eine Strafbarkeit zu schaffen?