Die Reichsverfassung 1871
Bereits während des Deutsch Französischen Krieges von 1870/71 begannen Verhandlungen der deutschen Staaten über die Reichsgründung. Am 18. Januar 1871 erfolgte in Versailles die Kaiserproklamation. An der Spitze des von vielen Deutschen lange ersehnten Nationalstaates stand der König von Preußen als „Deutscher Kaiser“.
Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 ersetzte die vorläufigen Verfassungsverträge und glich inhaltlich weitgehend der Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867. Das Deutsche Reich besaß einen stark föderativen Charakter. Die Vertreter der 25 Einzelstaaten bildeten den Bundesrat. Er wirkte an der Gesetzgebung und Ausführung der Reichsgesetze mit und verfügte über weiter reichende Kompetenzen als der Reichstag. Die Stimmengewichtung verteilte sich nach der Flächengröße der Länder. Preußen war der mit Abstand größte Einzelstaat im Deutschen Reich und besaß ein auch staatsrechtlich abgesichertes Übergewicht. Dieses beruhte vor allem auf der Personalunion zwischen dem König von Preußen und dem Kaiser, der den Oberbefehl über das Militär hatte.
Der Kaiser ernannte und entließ den Reichskanzler, der im Regelfall auch das Amt des preußischen Ministerpräsidenten bekleidete. Über seinen Vorsitz im Bundesrat hatte der Reichskanzler maßgeblichen Einfluss auf die Gesetzgebung der konstitutionellen Monarchie. Gestützt auf das Vertrauen von Kaiser Wilhelm I., bestimmte Reichskanzler Otto von Bismarck in den ersten beiden Jahrzehnten nach der Reichsgründung die Richtlinien der Innen und Außenpolitik. Im Unterschied zu seinem Großvater Wilhelm I., der die Regierungsgeschäfte weitgehend seinem Reichskanzler überließ, nahm Wilhelm II. nach seiner Proklamation zum Kaiser 1888 starken persönlichen Einfluss auf die Regierungsgeschäfte.
Quelle: http://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/geschichte/ausstellungen/verfassung/tafel14
Verfassungsgericht
Koordinationsbüro Mittelrhein
Bosenheimer Str. [ 44 ]
[ 55546 ] Hackenheim
Vorschlag der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach: Dr. Hans-Georg Maaßen – Verfassungsschutzpräsident…rechtskräftig: Dr. Hans-Georg Maaßen – Verfassungsschutzpräsident
Verfassungsrichter:
Ralf V o s s e n, Deutscher nach Abstammung gem. RuStag
Staatsangehörigkeit: Königreich Preussen, siehe / höre auch: Ralf V o s s e n, Anruf in der Rhein Zeitung: wer ist hier der Reichsbürger !?
Klaus Dieter W e i s h e i t, Deutscher nach Abstammung, gem. RuStag
Christian adF R e i m a n n. Königreich Preußen
Baronin E r l e y, geb. F o e r s t e r; Königreich Preußen
Peter Müller unter Betreuung von Dr. Klaus M a u r e r
Urteil Verfassungsgericht:
Freyspruch für Ursula Haverbeck
Königreich Deutschland und das Deutsche Kaiserreich / Staatenbund 1871 sind vom Gebiet her vollidentisch was sagt der geneigte Leser dazu ?