dazu steht folgendes auf Wikipedia
wikipedia.org/Hochverrat#Deutsches_Kaiserreich
die illegale Einbürgerungen und die Durchführung der – in dieser Form illegalen Bundestagswahl – wird auch als Landes- und Hochverrat gewertet, ebenso Amtsanmassung, das Ausstellen von falschen Dokumenten, Raub, Plünderung, Freyheitsberaubung, etc.
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Auszug:
Deutsches Kaiserreich
In dem mit Gesetz vom 15. Mai 1871 als Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich übernommenen Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund waren Hoch- und Landesverrat in §§ 80 ff. geregelt. Seit dem 1. Januar 1872 wurde der Mord und der Versuch des Mordes, welche an dem Kaiser, an dem eigenen Landesherrn, oder während des Aufenthalts in einem Bundesstaate an dem Landesherrn dieses Staats verübt worden sind, als Hochverrath mit dem Tode bestraft, alle anderen hochverräterischen Unternehmen nach § 81 mit zeitiger oder lebenslanger Freiheitsstrafe (Zuchthaus oder Festungshaft):
(1) Wer außer den Fällen des § 80 es unternimmt
- einen Bundesfürsten zu tödten, gefangen zu nehmen, in Feindes Gewalt zu liefern oder zur Regierung unfähig zu machen,
- die Verfassung des Deutschen Reichs oder eines Bundesstaats oder die in demselben bestehende Thronfolge gewaltsam zu ändern,
- das Bundesgebiet ganz oder theilweise einem fremden Staate gewaltsam einzuverleiben oder einen Theil desselben vom Ganzen loszureißen, oder
- das Gebiet eines Bundesstaats ganz oder theilweise einem anderen Bundesstaate gewaltsam einzuverleiben oder einen Theil desselben vom Ganzen loszureißen,
- wird wegen Hochverraths mit lebenslänglichem Zuchthaus oder lebenslänglicher Festungshaft bestraft.
(2) Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungshaft nicht unter fünf Jahren ein.
(3) Neben der Festungshaft kann auf Verlust der bekleideten öffentlichen Ämter, sowie der aus öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte erkannt werden.
Nach einem missglückten Revolverattentat auf den deutschen Kaiser Wilhelm I. wurde Max Hödel im Sommer 1878 wegen Hochverrat zum Tode verurteilt und hingerichtet. Karl Liebknecht wurde 1907 wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu eineinhalb Jahren Festungshaft verurteilt.