google dazu auch: SPD, für ein freyes Deutschland
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Quelle: preussen.de
Das Gesetz „wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“, kurz „Sozialistengesetz“, wird am heutigen Tag erlassen. Reichskanzler Otto von Bismarck möchte mit dem Gesetz die Eindämmung oder gar Zerschlagung des wachsenden Einflusses der Sozialdemokraten auf Politik und Gesellschaft erreichen. Das Gesetz erlaubt das Verbot sozialistischer Vereine und Organisationen, Druckschriften und politischer Versammlungen. Die „Sozialdemokratische Arbeiterpartei Deutschlands“ war 1869 auf dem Eisenacher Kongress durch August Bebel und Wilhelm Liebknecht gegründet worden. Ihrem Anspruch, die deutsche Arbeiterklasse zu vertreten, konnten die beiden wichtigsten Gründer zunächst noch nicht gerecht werden – 1871 waren unter den 382 Abgeordneten des Deutschen Reichstages nur zwei Abgeordnete der Sozialdemokraten. Bebel und Liebknecht selbst. Doch dies sollte sich schnell ändern, 1875 wurde die Partei zur Sozialistischen Arbeiterpartei“ (SAP) umbenannt und Bismarck nahm sie zunehmend als Bedrohung wahr. Das „Sozialistengesetz“ erschwert die Parteiarbeit der Sozialdemokraten enorm. Die Integration der Arbeiterschaft in den Staat wird durch das Gesetz stark behindert und es verstärkt die Opposition der Arbeiter gegenüber dem Staat. 1890 wird das Gesetz dann durch Kaiser Wilhelm II. nicht mehr verlängert. Ab der Neugründung 1890 nennt sich die „SAP“ nun nochmals um in „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ (SPD). Vor dem ersten Weltkrieg ist die SPD schließlich die mitgliederstärkste Partei und wird 1912 sogar zur stärksten Fraktion im Reichstag.