NDR Bericht über „Heike Werdings“ Gerichtsverhandlung – Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach – Militärgericht

      erhalten über Telegram von Christian adF R e i m a n n, dieser hatte es wie es aussah von Janina B. der ersten Mitarbeiterin und Namensgeberin der Kanzlei Mannheimer zusammen mit Xavier Naidoo

Baronin E r l e y distanziert sich von den Reichsbürgern – google: keine Macht den Reichsbürgern – Excalibur – und verdächtigt, Richterin Edinger, dass Sie zu den Reichssbürgern gehört, mit Ihr hatte ich vom Kurhaus Bad Kreuznach aus tel. , der Direktor hatte dies mitbekommen und mich gerügt, auch das muss geklärt werden. Christian adF R e i m a n n soll mit dem Kreuznacher Staatsanwalt sprechen, dieser stimmt Herrn Köhler vom „Finanzamt“ Bad Kreuznach zu:…“gib dem Kaiser was dem Kaiser ist“ und alles muss seine Richtigkeit haben, ich gehe mal davon aus, dass dem auch MdL Michael Simon, Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Prinz Michael, Sattlermeister Sitzius, Achim Enders, sowie Herr Schlarb von der VG Bad Kreuznach zustimmen, mit Ihm hat Christian ja schon gesprochen, mit Marco Fruci und VG Bürgermeister Marc Ullrich noch nicht, das sollte nachgeholt werden

Wenn ich Dr. M a u r e r richtig verstand, fordert Er ein Militärtribunal, ein Militärgericht, dem stimme ich mal zu und schlage Ihn als Richter vor, zusammen mit Dr. Matthes H a u g und PHK Bühl, Christian R. soll diesbezügl. mit Frau Lorenz wohnhaft in Bosenheim sprechen, Sie weiß wohl wo Er privat wohnt, Ihr Mann war bei der Polizei

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https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Dreieinhalb-Jahre-Haft-ohne-Bewaehrung-fuer-Reichsbuergerin,reichsbuerger408.html

Auszug:

Dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung für „Reichsbürgerin“

Stand: 22.11.2022 18:40 Uhr

Im Prozess gegen eine „Reichsbürgerin“ hat das Landgericht Lüneburg das Urteil gesprochen. Die 61-jährige Angeklagte wurde wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.

Damit folgte das Landgericht Lüneburg dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 61-Jährige unter anderem den verbotenen, antisemitischen Verein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ unterstützt hat. Dessen Ziel sei der Aufbau eines eigenen staatlichen Systems. Das Bundesinnenministerium hatte die Gruppe im März 2020 verboten. Die Frau soll zudem im Internet gegen zugewanderte und jüdische Menschen gehetzt haben, Propaganda gegen Corona-Impfungen verbreitet und sich unter falschem Namen als Rechtsanwältin ausgegeben haben, so das Gericht….

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