Quelle: preussen.de
Auszug:
Heute vor 175 Jahren
Was noch heute in vielen Ländern der Welt als legitime Strafe angesehen wird, schafft das Königreich Preußen bereits am heutigen Tag des Jahres 1848 endgültig ab: Die körperliche Züchtigung. Im Rahmen der liberalen Zugeständnisse König Friedrich Wilhelms IV., nach den revolutionären Märztagen des Jahres 1848, erlässt der König, „dass fortan von zivilen und Militärgerichten die Strafe der körperlichen Züchtigung nicht mehr verhängt, sondern statt derselben auf verhältnismäßige Freiheitsstrafe erkannt werden soll“. Damit ist die Prügelstrafe in Preußen abgeschafft. Kein Zivil- oder Militärgericht darf sie mehr anordnen. Die von den Bürgern als stark demütigend empfundene Strafe galt als nicht mehr zeitgemäß und als Relikt eines Staatsverständnisses, das die preußische Bevölkerung nicht mehr teilte. Leicht durchsetzen war diese Neuorientierung der Gesellschaft allerdings nicht. Nur die Prügelstrafe von Seiten des Staates war abgeschafft, nicht jedoch Gewalt im privaten und auch öffentlichen Bereich. Selbst 100 Jahre später, als in der BRD der Grundgesetzartikel 2, in dem jedem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit garantiert ist, erlassen wird, sind Rohrstöcke im Schulwesen noch in den 1960er Jahren gang und gäbe. Die Bestimmung König Friedrich Wilhelms IV. von Preußen vom heutigen Tag des Jahres 1848 ist dennoch ein ambitionierter Schritt in die richtige Richtung.