Ra Jens C o n r a d setzt sich gemeinsam mit Dr. Klaus Maurer, Landrätin Bettina Dickes, Georg Friedrich, VG Bürgermeister Marc Ullrich, dem Hackenheimer Bürgermeister Achim Enders, der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, Klaus Dieter Weisheit, RSV Diplom Betriebswirt Christian Bernd Alber, MdL Michael Simon, MdB Nicole Höchst, dem evangel. Pfarramt Badenheim, der City Kirche Bad Kreuznach, etc. für die Beendigung der Versklavung der Menschen ein, näheres im vorm und rund um das Justizzentrum Bad Kreuznach Jesus hat uns zu Königen und Königinnen gemacht
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Quelle: preussen.de
Auszug:
Heute vor 283 Jahren
Folterung einer Kindsmörderin, Kupferstich v. Daniel Chodowiecki, HABHZ, Foto R. Beck
Nur drei Tage nachdem er auf den Thron gelangte, schafft König Friedrich II. von Preußen die Folter in seinem Land ab. Preußen ist damit der erste deutsche Staat, in dem „die Tortur“ offiziell verboten ist. Zwar gibt es Ausnahmen – für die Delikte Landesverrat, Hochverrat und „große“ Mordtaten, aber auch diese Einschränkungen beseitigt der König 1754. Er hat bis zu diesem Zeitpunkt keine Tortur persönlich genehmigt. Teilweise über 80 Jahre länger benötigen andere deutsche Staaten für die Abschaffung der Folter. Der Wortlaut des königlichen Edikts vom heutigen Tag lautet wie folgt: „bei denen Inquisitionen die Tortur gänzlich abzuschaffen, außer bei dem crimine laesae maiestatis und Landesverrätherey, auch denen großen Mordthaten, wo viele Menschen ums Leben gebracht oder viele Delinquenten, deren Connexion herauszubringen nöthig, impliciret sind“. Es sollen nun vielmehr „die stärksten und sonnenklare Indicia und Beweise durch viele unverdächtige Zeugen“ zur Anwendung kommen. Damit führt der König im Grunde den bis heute gebräuchlichen Indizienprozess ein. Seit dem 13. Jahrhundert, als Kaiser Friedrich II. die Folter gegen „Ketzer“ zuließ und Papst Innozenz IV. die Bulle „Ad extirpanda“ erließ, war die Rechtmäßigkeit der gewaltsamen Erzwingung eines Geständnisses bestätigt und üblich. Unvorstellbares Leid wurde den Menschen in den folgenden Jahrhunderten zugefügt. Bereits der Vater Friedrichs des Großen, König Friedrich Wilhelm I. hatte 1714 eine Order erlassen, in der festgeschrieben wurde, dass die Anwendung von Folter von ihm persönlich zu genehmigen sei. Aber erst sein Nachfolger beendet die Folter-Praxis endgültig und definiert damit auch ein neues Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Individuelle Rechte werden in den kommenden Jahrhunderten bis heute stark zunehmen. Zumindest in Europa und einigen anderen Teilen der Welt. Was die Abschaffung der Folter anbelangt, ist die Welt seither nur bedingt weiter gekommen. Amnesty International hat von 2009 bis 2014 Folter und Misshandlung in 141 Ländern dokumentiert – das sind Dreiviertel aller Länder. In einigen Staaten handelt es sich um Einzelfälle, in vielen wird jedoch auch heute systematisch gefoltert.