entnommen aus der Telegramgruppe Freyheitsbewegung
als Eigentümer von Grund und Boden bin ich nicht steuerpflichtig, nur ein Staat ist berechtigt Steuern zu erheben, näheres im Justizzentrum Bad Kreuznach, gemeinsam mit meinem Kreuznacher Anwalt, Ra Jens C o n r a d, Achim Enders, Peter I. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/bw-newsticker-am-morgen-2023-07-28-100.html#bw-newsticker-am-morgen-2023-07-28-106
Auszug:
Viele Grundsteuererklärungen in BW fehlen noch
Eine Steuererklärung machen: Das schieben viele von uns wahrscheinlich hinaus, so lange es irgendwie geht. Entsprechend warten die Finanzämter in Baden-Württemberg ein halbes Jahr nach Fristende noch auf rund jede zehnte Grundsteuererklärung der Besitzerinnen und Besitzer von Häusern oder Eigentumswohnungen. Eine Sprecherin des Finanzministeriums sagte, inzwischen seien 89 Prozent der sogenannten Grundsteuer B eingereicht worden. Die verlängerte Frist dafür endete bereits zum 31. Januar. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Neuberechnung der Steuer gefordert, weil die Sätze auf Daten aus dem Jahr 1964 beruhten. Große Probleme bekommen die Säumigen aber noch nicht mit dem Finanzamt: Wer seine Erklärung für die Grundsteuer B bisher nicht abgegeben hat, erhält in diesen Tagen ein Erinnerungsschreiben mit einem neuen Abgabetermin. Dann soll aber die Kulanzzeit enden…..