3 Kommentare

  1. ich wies in einem offenen mail Verteiler auf das Urteil hin. Hier eine Antwort:
    Am Mi., 9. Nov. 2022 um 13:27 Uhr schrieb Furor Teutonicus :
    Na also – funktioniert doch!
    Die beste Verteidigung ist immer noch, den Gegner über seine eigenen Füße fallen zu lassen.
    Man soll seinen Gegner nie daran hindern, sich selbst zu Fall zu bringen.
    Lichtgrüße!

  2. das schickte Klaus Peter W a g e n h ö f e r über Telegram

    💥 Landgericht Arnsberg: Haftbefehle ohne Unterschrift sind ungültig 💥

    Zitat im Urteil:
    „Das Fehlen der Unterschrift ist ein wesentlicher Mangel, der einen Strafbefehl nicht wirksam werden lässt. […] Ähnlich wie bei einer Urteilsurkunde kann auch bei einem Strafbefehl nur durch die Unterzeichnung dokumentiert werden, dass der Richter die Verantwortung für den Inhalt des – gemäß § 408 Abs. 3 StPO nicht von ihm herrührenden – Schriftstücks übernehmen wollte.“

    👉 Prüft nochmal alle Strafbefehle! Der ein oder andere könnte einen Strafbefehl ohne Unterschrift erhalten haben.

    Gesamtes Urteil:
    https://rewis.io/urteile/urteil/o36-16-09-2022-3-ns-110-js-147121-9222/

    Quelle:
    https://t.me/Kampf_fuer_unsere_Zukunft/30298

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