da es gegen den Vorschlag der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, Dr. Hans- Georg Maaßen als Verfassungsschutzpräsident zu ernennen keinen Widerspruch gab, ist dies nun rechtskräftig
da es gegen den Vorschlag der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, Dr. Hans- Georg Maaßen als Verfassungsschutzpräsident zu ernennen keinen Widerspruch gab, ist dies nun rechtskräftig